W/B/S Handels- und Produktions GmbH, D 88131 Lindau, Heuriedweg 53
Allgemeine Liefer-und Zahlungsbedingungen
§ 1 Geltung der
Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen
und Angebote der W/B/S Handels- und Produktions GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen, die Bestandteil aller Verträge sind, die die W/B/S Handels- und Produktions GmbH
mit ihren Vertragspartnern über die von ihr angebotenen Lieferungen oder
Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen,
Leistungen oder Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter
finden keine Anwendung, auch wenn die W/B/S Handels- und Produktions GmbH ihrer Geltung im Einzelfall
nicht gesondert widerspricht. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen,
selbst wenn die W/B/S Handels- und Produktions GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche
verweist.
§ 2 Angebote und
Vertragschluss
1. In Prospekten,
Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben
freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich
die W/B/S Handels- und Produktions GmbH 30 Kalendertage ab Datum des Angebotes gebunden. Bestellungen
oder Aufträge kann die W/B/S Handels- und Produktiones GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang
annehmen.
2. Nebenabreden,
Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden
Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die W/B/S Handels- und Produktions GmbH insoweit ihr
Einverständnis erklärt hat. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu
treffen.
3. Angaben in Angeboten
und/oder Auftragsbestätigungen der W/B/S Handels- und Produktions GmbH, die auf einem offensichtlichen
Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten die
W/B/S Handels- und produktions GmbH nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
4. Angaben der W/B/S Handels- und Produktions GmbH
zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße,
Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die
Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd
maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck
eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten
Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der
Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die
aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen
darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind
zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck
nicht beeinträchtigen.
5. Die W/B/S Handels- und Produktions GmbH behält
sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und
Kostenvoranschlägen sowie dem Besteller zur Verfügung gestellten Zeichnungen,
Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und
anderen Unterlagen und Hilfsmittel vor. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen,
Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge der W/B/S Handels- und Produktions GmbH dürfen ohne deren
Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie
Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne
Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben. Eventuell gefertigte Kopien sind zu
vernichten, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt
werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
§ 3 Preise,
Preisänderungen
1. Die Preise verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die gesondert ausgewiesen wird.
2. Die Preise verstehen
sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht sowie ohne Zoll, Gebühren und
anderer öffentlicher Abgaben.
3. Soweit zwischen
Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als
vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung
gültigen Preise der W/B/S Handels- und Produktions GmbH; übersteigen die letztgenannten Preise die
zunächst vereinbarten um mehr als 15 % so ist der Besteller berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Bei Kleinbestellungen unter 25,- Euro wird eine Bearbeitungsgebühr
von 10,- Euro berechnet.
§ 4 Lieferung und
Lieferzeit
1. Lieferung erfolgt ab
Werk.
2. Liefertermine oder
-fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche
ausdrückliche Erklärung der W/B/S Handels- und Produktions GmbH erfolgt ist. Sofern Versendung
vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den
Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem
Transport beauftragten Dritten.
3. Die W/B/S Handels- und Produktions GmbH kann –
unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Bestellers – vom Besteller eine
Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von
Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller
seinen vertraglichen Verpflichtungen der W/B/S Handels- und Produktions GmbH gegenüber nicht nachkommt.
4. Die W/B/S Handels- und Produktions GmbH haftet
nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit
diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art,
Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an
Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung
von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die
ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch
Lieferanten) verursacht worden sind, die die W/B/S Handels- und Produktions GmbH nicht zu vertreten hat.
Sofern solche Ereignisse der W/B/S Handels- und Produktions GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender
Dauer ist, ist die W/B/S Handels- und Produktions GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei
Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder
Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den
Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem
Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht
zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der
W/B/S Handels- und Produktions GmbH vom Vertrag zurücktreten.
5. Die W/B/S GmbH ist nur
zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für
den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der
restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Besteller hierdurch
kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn,
die W/B/S Handels- und Produktions GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
6. Gerät die W/B/S GmbH
mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder
Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der W/B/S
Handels- und Produktions GmbH auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort,
Versand und Gefahrtragung
1. Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 88131 Lindau, soweit nichts
anderes bestimmt ist. Schuldet die W/B/S Handels- und Produktions GmbH auch die Installation, ist
Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
2. Die Versandart und die
Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der W/B/S Handels- und Produktions GmbH.
3. Die Gefahr geht auf
den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Werk der W/B/S Handels- und Produktions GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des
Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
4. Auf Wunsch des
Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung
versichert.
5. Lagerkosten nach
Gefahrübergang trägt der Besteller. Bei Lagerung durch die W/B/S Handels- und Produktions GmbH betragen
die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände
pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder
geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
§ 6 Nichtannahme von
Waren und Warenrücksendungen
Bei Nichtabnahme der
Waren durch den Besteller steht der W/B/S Handels- und Produktions GmbH ein pauschalierter
Schadensersatzanspruch von 30% des Kaufpreises zu, ohne dass die W/B/S Handels- und Produktions GmbH
einen besonderen Schaden nachweisen muss, es sei denn, dass der Besteller
nachweist, dass der W/B/S Handels- und Produktions GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist. Der W/B/S
GmbH ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet. Waren dürfen nur mit
dem vorherigen Einverständnis der W/B/S Handels- und Produktions GmbH zurückgesandt werden. Bei
unzulässiger Rücksendung werden die anfallenden Kosten dem Besteller berechnet.
Ware, die nicht mangelhaft ist, wird nur in einwandfreiem Originalzustand und
mit einem Abschlag von 10 % des Warenwertes, jedoch mindestens 20,- Euro,
zurückgenommen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Die Rücksendung
erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
§ 7 Gewährleistung
1. Die
Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme
erforderlich ist, ab der Abnahme.
2. Die gelieferten
Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von
ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt,
wenn die W/B/S Handels- und Produktions GmbH nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel
oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung
erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des
Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung
des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Besteller bei
normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar
war, schriftlich zugegangen ist. Zur Wahrung der Schriftform genügt die
Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung,
insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend. Auf Verlangen der W/B/S Handels- und Produktions GmbH ist
der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die W/B/S Handels- und Produktions GmbH zurückzusenden.
Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die W/B/S Handels- und Produktions GmbH die Kosten des günstigsten
Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der
Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs befindet.
3. Bei Sachmängeln der
gelieferten Gegenstände ist die W/B/S Handels- und Produktions GmbH nach ihrer innerhalb angemessener
Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der
Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis angemessen mindern.
4. Beruht ein Mangel auf
dem Verschulden der W/B/S Handels- und Produktions GmbH, kann der Besteller unter den in § 8 bestimmten
Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
5. Bei Mängeln von
Bauteilen anderer Hersteller, die die W/B/S Handels- und Produktions GmbH aus lizenzrechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die W/B/S Handels- und Produktions GmbH nach ihrer
Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für
Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten.
Gewährleistungsansprüche gegen die W/B/S Handels- und Produktions GmbH bestehen bei derartigen Mängeln
unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend
genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war, oder
beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer
des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche
des Bestellers gegen die W/B/S Handels- und Produktions GmbH gehemmt.
6. Die Gewährleistung
entfällt, wenn der Besteller ohne Zustimmung der W/B/S Handels- und Produktions GmbH den Liefergegenstand
ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch
unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die
durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
7. Ist der Besteller
Unternehmer und hat er oder ein anderer Käufer in der Lieferkette als
Unternehmer aufgrund von Mängeln an von der W/B/S Handels- und Produktions GmbH gelieferten neu
hergestellten Sachen, die auch als neu hergestellte Sachen an einen Verbraucher
geliefert wurden, Ansprüche des Verbrauchers erfüllt, tritt die Verjährung von
Ansprüchen des Bestellers gegen die W/B/S Handels- und Produktions GmbH aus §§ 437, 478 Abs. 2 BGB
frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller oder der
andere Käufer in der Lieferkette als Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers
erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden auf
die Einrede der Verjährung berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des
Bestellers gegen die W/B/S Handels- und Produktions GmbH wegen von ihr gelieferter mangelhafter Ware tritt
in jedem Fall ein, soweit die Ansprüche des Kunden des Bestellers wegen Mängeln
an der von der W/B/S Handels- und Produktions GmbH an den Besteller gelieferten Waren gegen den
Besteller verjährt sind, spätestens aber fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem
die W/B/S Handels- und Produktions GmbH die jeweilige Ware an den Besteller abgeliefert hat.
8. Eine im Einzelfall mit
dem Besteller vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§ 8 Haftungsbegrenzung
1. Die Haftung der W/B/S
Handels- und Produktions GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
insbesondere aus
Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und
unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt,
nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
2. Die W/B/S Handels- und Produktions GmbH haftet
nicht
a) im Falle einfacher
Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen;
b) im Falle grober
Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die
Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie
Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem
Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen
sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder
Dritten oder des Eigentums des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken.
3. Soweit die W/B/S Handels- und Produktions GmbH
gemäß § 8 Ziffer 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung
auf Schäden begrenzt, die die W/B/S Handel- und Produktions GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge
einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der
Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung
verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und
Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem
nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des
Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
4. Im Falle einer Haftung
für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der W/B/S Handel- und Produktions GmbH für Sach- oder
Personenschäden auf einen Betrag von 2.500.000 Euro je Schadensfall beschränkt,
auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
5. Die vorstehenden
Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der
Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
der W/B/S Handels- und Produktions GmbH.
6. Soweit die W/B/S Handel- und Produktions GmbH
technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder
Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss
jeglicher Haftung.
7. Die Einschränkungen
dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der W/B/S Handel- und Produktions GmbH wegen vorsätzlichen
Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Schutzrechte
1. Die W/B/S Handels- und Produktions GmbH steht
nach Maßgabe dieses § 9 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von
gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner
wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen,
falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend
gemacht werden.
2. In dem Fall, dass der
Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten
verletzt, wird die W/B/S Handels- und Produktions GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den
Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr
verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten
Funktionen erfüllt, oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages
das Nutzungsrecht verschafft. Gelingt ihr dies innerhalb eines
angemessenen Zeitraums
nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen.
3. Bei Rechtsverletzungen
durch von der W/B/S Handels- und Produktions GmbH gelieferte Produkte anderer Hersteller wird die W/B/S
Handels- und Produktions GmbH nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für
Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Ansprüche
gegen die W/B/S Handels- und Produktions GmbH bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 9 nur,
wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die
Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war, oder beispielsweise aufgrund einer
Insolvenz, aussichtslos ist.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung
aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen, die der W/B/S
Handels- und Produktions GmbH aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, behält sich die
W/B/S Handels- und Produktions GmbH das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor
(Vorbehaltsgegenstände). Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsgegenstände
unentgeltlich für die W/B/S Handels- und Produktions GmbH und wird sie pfleglich behandeln. Der
Besteller wird die Vorbehaltsgegenstände gegen ein Abhandenkommen und eine Be-
und Zerstörung versichern; er tritt seine aus einem solchen
Versicherungsverhältnis bestehenden Ansprüche schon jetzt an die W/B/S Handels- und Produktions GmbH ab,
die die Abtretungserklärung hiermit annimmt.
2. Der Besteller ist
verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände der W/B/S Handels- und Produktions GmbH unverzüglich
schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu
unterrichten. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände - außer in den Fällen der folgenden
Ziffern - zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu
übereignen.
3. Erfolgt die Lieferung
für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die
Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert
werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Bestellers gegen den Abnehmer
aus der Veräußerung bereits jetzt an die W/B/S Handels- und Produktions GmbH abgetreten. Bei
Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber
seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und
Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der
Besteller hiermit an die W/B/S Handels- und Produktions GmbH ab, die diese Abtretungserklärung hiermit
annimmt.
4. Eine etwaige Be- und
Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände durch den Besteller nimmt dieser für die
W/B/S Handels- und Produktions GmbH unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht der W/B/S Handels- und Produktions GmbH gehörenden
Waren steht der W/B/S Handels- und Produktions GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der
neuen Sache im Verhältnis des Faktoren-Wertes der Vorbehaltsgegenstände zu der
übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum einer
neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller
der W/B/S Handels- und Produktions GmbH im Verhältnis des Faktoren-Wertes der verarbeiteten bzw.
verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsgegenstände Miteigentum an
der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten verwahrt.
5. Werden die
Vorbehaltsgegenstände vom Besteller bzw. in dessen Auftrag als wesentliche
Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller
schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende
Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung
einer Sicherheitshypothek, an die W/B/S Handels- und Produktions GmbH ab, die diese Abtretungserklärung
hiermit annimmt.
6. Werden die
Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des
Bestellers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des
Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen
Nebenrechten an die W/B/S Handels- und Produktions GmbH ab, die diese Abtretungserklärung hiermit
annimmt.
7. Wenn der Wert, der für
die W/B/S Handels- und Produktions GmbH nach den vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten den
Wert der Forderungen der W/B/S Handels- und Produktions GmbH - nicht nur vorübergehend - um insgesamt
mehr als 50% übersteigt, so ist die W/B/S Handels- und Produktions GmbH auf Verlangen des Bestellers zur
entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
8. Erfüllt der Besteller
seine Verpflichtungen gegenüber der W/B/S Handels- und Produktions GmbH nicht oder nicht pünktlich
und/oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Gegenstände ein, so kann die
W/B/S Handels- und Produktions GmbH unbeschadet des ihr zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des
Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Besteller zur
Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzte angemessene Frist erfolglos
verstrichen ist. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung
der W/B/S Handels- und Produktions GmbH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Auf Verlangen der
W/B/S Handels- und Produktions GmbH weist der Besteller unter den Voraussetzungen des Satzes 1 seine an
die W/B/S Handels- und Produktions GmbH abgetretenen Forderungen einzeln nach unter Angabe aller
notwendigen Individualisierungsmerkmale, vor allem Name und Anschrift des
Schuldners, Höhe der Forderung, Existenz von Sicherheiten; er wird die entsprechenden
Unterlagen der W/B/S Handels- und Produktions GmbH kostenfrei aushändigen. Weiterhin informiert der
Besteller seine Schuldner über die Abtretung der Forderungen und fordert diese
auf, nur noch an die W/B/S Handels- und Produktions GmbH zu zahlen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen
des Satzes 1 ist die W/B/S Handels- und Produktions GmbH berechtigt, die Schuldner des Bestellers zu
benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Dieses Recht besteht auch im
Falle eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Bestellers.
§ 11 Zahlung
1. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, sind die Rechnungen der W/B/S Handels- und Produktions GmbH nach Rechnungsstellung ohne
Abzug sofort fällig und zahlbar. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht,
sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% per annum zu
verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des
Verzugs bleibt unberührt.
2. Die Ablehnung von
Schecks oder Wechseln behält sich die W/B/S Handels- und Produktions GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme
erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und
Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
3. Wenn der W/B/S GmbH
Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage
stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen
einstellt, ist die W/B/S Handels- und Produktions GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Zudem ist die W/B/S Handels- und Produktions GmbH in
diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
4. Stellt der Besteller
seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein
Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren
beantragt, so ist die W/B/S Handels- und Produktions GmbH auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten
Teil des Vertrages zurückzutreten.
5. Die W/B/S Handels- und Produktions GmbH ist
berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die W/B/S Handels- und Produktions GmbH wird dem
Besteller über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so ist die W/B/S Handels- und Produktions GmbH berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die
Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit
die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Gerät der Besteller in
Zahlungsverzug, so ist die W/B/S Handels- und Produktions GmbH berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
(§ 247 BGB) zu verlangen. Der W/B/S Handels- und Produktions GmbH ist der Nachweis gestattet, dass ein
höherer Schaden entstanden ist.
§ 12 Abtretungsverbot
Ohne die ausdrückliche
schriftliche Zustimmung der W/B/S Handels- und Produktions GmbH darf der Besteller seine Rechte und
Ansprüche gegen die W/B/S Handels- und Produktions GmbH aus dem Vertragsverhältnis oder aus dessen
Durchführung nicht auf Dritte übertragen oder verpfänden; § 354a HGB wird
hiervon nicht berührt.
§ 13 Anwendbares Recht,
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der W/B/S Handels- und Produktions GmbH
und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Normen
des internationalen Privatrechts, sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
2. Soweit der Besteller
Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, ist der
Geschäftssitz der W/B/S Handels- und Produktions GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Für den Fall, dass der
Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
ebenfalls der Geschäftssitz der W/B/S Handels- und Produktions GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben
von dieser Regelung unberührt.
3. Sollte eine Bestimmung
in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen der W/B/S
Handels- und Produktions GmbH und dem Besteller nicht berührt.
4. Vertrags- und
Verhandlungssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache.
Hinweis: Der Besteller
nimmt davon Kenntnis, dass die W/B/S Handels- und Produktions GmbH Daten aus dem Vertragsverhältnis nach
§ 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und
sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung
erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.
Stand 01/2007